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Was gilt es bei der Weitergabe von Inventaren an Mitarbeiter im Circularity Hub zu beachten?
Was gilt es bei der Weitergabe von Inventaren an Mitarbeiter im Circularity Hub zu beachten?

Mitarbeiterüberlassung von Inventar: Gewährleistung vermeiden durch Überlassungsvertrag mit Servicegebühr statt Verkauf.

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Verfasst von Henry Agsten
Diese Woche aktualisiert

Bei einem Weiterverkauf an Privatkunden muss eine einjährige Gewährleistung gegeben werden. Als Privatkunden zählen dabei auch Mitarbeiter, die ein Inventar des Unternehmens erwerben. Das stellt Unternehmen, die sonst nicht mit beispielsweise IT-Gegenständen handeln, vor Herausforderungen. Ein rechtlich wirksamer Ausschluss dieser Gewährleistung ist nicht möglich.
Unternehmen sollten hier pro Inventar entscheiden, ob die Gewährleistung ein ernstzunehmenden Thema ist: Bei einem zehn Jahre alten Aktenschrank ist voraussichtlich mit keinem verdeckten Sachmangel zu rechnen, bei IT-Gegenständen sollte man das Gewährleistungsrisiko individuell betrachten.

Möchte man diese Gewährleistung nicht erbringen, ist ein Überlassungsvertrag zielführend. Dabei überträgt der Überlasser (das Unternehmen) dem Übernehmer (dem Mitarbeiter) bestimmte Rechte an einem Inventar. Der Überlasser bleibt nach wie vor der Eigentümer des Inventars.

Hierbei wird kein Kaufpreis fällig, wodurch auch keine Gewährleistung zu erfüllen ist. Um als Unternehmen dennoch einen Gegenwert für die Überlassung zu erhalten, ist es möglich, einen Servicebetrag für die Ausbuchung, Aufbereitung und Übergabe zu vereinbaren.

Diese Überlassung kann auch über die Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters hinaus Bestand haben.

Zukünftig werden wir die Weitergabe von IT-Gegenständen über professionelle Refurbisher anbieten, damit insbesondere bei diesen gewährleistungsintensiven aber hochwertigen Inventaren die Weitergabe einfach und sicher möglich ist.

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